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Schweriner Volkszeitung 22.09.2004
Windkraftriesen auf Distanz: Land ändert Mindestabstände

Kritik an "Handlungsempfehlungen" von Planern und Gegnern

Schwerin • Windkraftriesen bekommen mehr Abstand zu Wohngebieten verordnet. In einer Neufassung der so genannten Handlungsempfehlungen für die Kommunen vergrößert die Landesregierung die Mindestabstände im Schnitt auf das Doppelte und trägt so dem rasanten Größenwachstum der Öko-Stromproduzenten Rechnung.

"Statt bisher 500 Meter Abstand von allgemeinen Wohnbebauungen gelten künftig 800 Meter bei Anlagen unter 100 Meter Höhe und wenigstens 1000 Meter bei mehr als 100 Meter aufragenden", sagte Bernhard Heinrich, Landesplanungschef im Schweriner Bauministerium, gestern unserer Zeitung.

An Einzelhäuser oder Splittersiedlungen dürfen die Rotoren nicht mehr 300 Meter, sondern maximal 500 oder 800 Meter (über 100 m Höhe) heranrücken.

Mit der von Bürgerinitiativen und Naturschützern seit Jahren geforderten Aktualisierung schiebt das Land gleichzeitig Windkraftplänen außerhalb von Eignungsgebieten einen Riegel vor. Für die dort auf Basis von Ausnahmefallgenehmigungen errichteten Anlagen gebe es zwar Bestandsschutz, sagte der Ministerialexperte.

Dieser erstrecke sich aber nicht auf Nachfolgeprojekte an gleicher Stelle. Heinrichs: "Damit kurieren wir die Sündenfälle der Vergangenheit."

Sowohl Windkraftskeptiker als auch Branchenvertreter meldeten nach einer abschließenden Argumentationsrunde am Montagabend allerdings scharfe Kritik an.

Das federführende Bauministerium hätte die Abstandsmaße klipp und klar als Gesetz festschreiben müssen, monierte die Bürgerinitiative "Windkraft wie weiter?".

Die vage Einstufung als "Handlungsempfehlungen" schaffe akute Rechtsunsicherheit und provoziere geradezu neue Konflikte, warnte Norbert Hein, Vorstandsmitglied des vor allem im Raum Parchim präsenten Zusammenschlusses lokaler Protestbündnisse.

"Verantwortung auf die Gemeinden abgeschoben"

"Das erweckt den Eindruck, dass das Ministerium Verantwortung und Auseinandersetzungen auf die Gemeinden abschieben will", lautete sein Fazit. Die mit dem Verfahren restlos überforderten Kommunen würden dann "von Investoren über den Tisch gezogen", befürchtete Hein.

"Genau deshalb geben wir ihnen die Handlungsempfehlungen ja als Orientierungshilfe mit auf den Weg", hielt Heinrichs dagegen. Diese Praxis interpretiere den aktuellen Stand der Rechtslage und zeige den Verantwortlichen:

"Bis dahin seid ihr auf der sicheren Seite." Gleichzeitig ließe sie den Kommunen aber auch die immer wieder geforderten Planungsspielräume.

Die Boombranche sieht mit den Landesregularien ihrerseits Investitionen in Gefahr. Die bestehenden Eignungsräume und die jetzigen Vorgaben müssten auch für laufende Planungen gelten, forderte Johann-Georg Jaeger, Landesgeschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie.

Gleiches gelte auch für das "Repowering", den Ersatz kleiner alter Anlagen durch große und leistungsstarke. "Schließlich liegt mit der teuren Leitungs- und Verteiltechnik ein Großteil der Investitionen im Boden", betonte Jaeger.

Landesvertreter Heinrichs machte jedoch klar: Wenn innerhalb von Eignungsgebieten eine alte Anlage durch eine neue ersetzt werden soll, dann gelten natürlich auch die neuen Abstandsregelungen."

Und die sollen bereits in wenigen Wochen die Vorgaben von 1998 ersetzen. Nach der Auswertung der Montagsdebatte und der Endabstimmung mit dem Umweltressort, so Heinrichs, stehe dem In-Kraft-Treten per Abdruck im Amtsblatt nichts mehr im Wege.

Frank Ruhkieck

 

 
 
 

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02.04.2003 19:54