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Pressemitteilung,13. Juni 2004
Bürgerinitiative Gegenwind Grenzenlos

Bürger von Drenkow, Porep, Jännersdorf und Redlin kämpfen für eine heile Landschaftan der Grenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt:
Jörg Grigat, Dorfstr. 10, 19376 Drenkow
Tel. 038729/22 535, Fax - 22 536
siebengiebelhof@t-online.de

Spendenkonto:
Gegenwind Grenzenlos
Kto 712 11 56, BLZ 140 914 64, VR-Bank Schwerin



Drenkow den 13. Juni 2004

Der Windpark Porep Jännersdorf soll auf weichem Grund gebaut werden?

Auf dem Gelände des geplanten Windparks wird mit emsiger Geschwindigkeit an dem Wegenetz aus Recyclingschotterpisten gebaut. Auch zwei der erwarteten 330 Schwertransporter sind schon eingetroffen und haben aus Dänemark zwei runde Stahlkörper für die Fundamente angeliefert.

Hier sollen 31 Windkraftanlagen von 150mtr Höhe mit sich drehenden, nachts leuchtenden Flügelspitzen (ein absolutes Novum) aufgebaut werden.

Wie versucht die Windkraft Nord AG (WKN) das Problem der fehlenden Zufahrt für Schwertransporte zu lösen?

Der Petitionsausschuß des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern analysiert in seinem Schreiben vom 9.6.04 zum Windpark treffend:

"Die brandenburgische Genehmigungsbehörde habe auch die Erschließung mit prüfen müssen. Da sie die Baugenehmigung erteilt habe, werde sie positiv entschieden haben, dass eine Erschließung auch über brandenburgisches Territorium möglich sei. Andernfalls hätte sie keinen positiven Bescheid ohne Amtshilfe aus Mecklenburg-Vorpommern erteilen dürfen."

Es ist mit dem Bescheid vom 27.2.04 der Windpark aber ohne Erschließung genehmigt worden. Der Bauantrag für den Bau einer Baustraße für Schwerlasttransporte in das Windparkgelände wurde erst lange nach Erteilen der Baugenehmigung für den Windpark gestellt.

Zunächst im Mecklenburgischen Suckow (Landkreis Parchim). Hier verweigerten der Gemeinderat und einige Grundeigentümer die Genehmigung. Dann im Brandenburgischen Marienfließ. Auch hier lehnte der Gemeinderat die Baustraße ab. Nun wird befürchtet, dass der Landkreis Prignitz das versagte Einvernehmen der Gemeinde ersetzen könne.

Die Genehmigung des Windpark Porep Jännersdorf zwischen Landesumweltamt Brandenburg und Landkreis Prignitz

Landrat Hans Lange vom Landkreis Prignitz ist nämlich gleichzeitig Vorsitzender der Planungsgemeinschaft Prignitz Oberhavel, die seinerzeit durch das Ausweisen des Windenergieeignungsgebiets bei Porep die Weichen für den Bau des größten Brandenburgischen Windparks gestellt hat.

Zwar hat Landrat Hans Lange zwischenzeitlich in scharfem Ton kritisiert, dass die Genehmigungsbehörde, das Landesumweltamt Brandenburg, sich über die Festlegung der Maximalhöhe von 100 mtr hinweggesetzt habe, für einen Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid reichte es indes nicht.

Seither streitet man darüber, wer denn der Buhmann sei. Der Brandenburgische Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) sieht juristisch keine Fehler im Verfahren:

"Der im Regionalplan nur als Grundsatz der Raumordnung aufgenommene Gedanke der Minimierung der Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild,...(ist) ein überwindbarer Abwägungsbelang, aber keine bindende Vorgabe für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde."

(Birthler auf die mündliche Anfrage Nr 2113 des Abgeordneten Thomas Domres (PDS) am 13.5.04).

Sein Umwelt-Staatssekretär Friedhelm Schmitz-Jersch sieht das Versäumnis sogar in den betroffenen Gemeinden. Dazu schreibt er am 1.6.04 an den Landtagsabgeordneten Thomas Domres (PDS):

"Bei der Höhenfestlegung im Regionalplan (Teilplan Windenergienutzung) wurde zwar eine grundsätzliche Beschränkung der Höhe auf unter 100m festgelegt.

Diese wurde jedoch wegen der zwischenzeitlichen technischen Entwicklung und auf Grund der Reduzierung der Anzahl der Anlagen von ursprünglich 59 auf 31 Windkraftanlagen von den betroffenen Gemeinden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages weggewogen."

Wie ist der Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Putlitz und der Windkraft Putlitz Nord GmbH & Co KG zustande gekommen?

Die Bürgerinitiative Gegenwind Grenzenlos ging dieser Frage nach, forschte nach Städtebaulichen Verträgen und stieß auf kommunale Sonderbarkeiten, taube Ohren und eine juristisch zweifelhafte Informationspolitik.

Ein Antrag auf Akteneinsicht nach Akteneinsichtsgesetz, mit dem die Initiative Einsicht in diesen Vertrag nehmen wollte, wurde von dem Amtsdirektor des Amtes Putlitz Berge Gerd Ehrke ohne Begründung abgelehnt.

Die Initiative schaltete daraufhin den Brandenburger Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht ein und verständigte den Landrat Hans Lange in seiner Funktion als Kommunalaufsicht.

Bislang liegt kein Ergebnis dieser Prüfung vor.

Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Putlitz vom 27.5.04 stand die Aufhebung eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Putlitz und der Windkraft Putlitz Nord GmbH & Co KG vom Oktober 2003, sowie der Neuabschluss eines Städtebaulichen Vertrages nun mit der Windkraft Nord AG.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellte ein Bürger die Frage, warum die Einsicht in diesen Vertrag verweigert würde. Amtsdirektor Gerd Ehrke vermochte nicht, den Widerspruch aufzuklären, dass einerseits kein wirksamer Vertrag bestünde, andererseits aber die Aufhebung eines solchen Vertrages auf der Tagesordnung stand.

Unklar blieb auch, wer den aufzuhebenden Vertrag im Oktober unterschrieben hatte. Denn der Stadtverordnete Christian Reisinger merkte an, die Stadtverordnetenversammlung habe laut Protokoll im Oktober 2003 einen Städtebaulichen Vertrag weder diskutiert noch beschlossen.

Im Rahmen dieses Städtebaulichen Vertrages werden der Betreibergesellschaft umfangreiche Rechte an Wegen und Flächen der Gemeinde eingeräumt.

Außerdem werden dort Sicherheiten vereinbart, die für den Abriss des Windparks hinterlegt werden sollen. Nun ist im geplanten Windparkgelände zu beobachten, dass die Gemeindegrundstücke bereits bebaut werden, dass also die in dem Vertrag vom Oktober offenbar verbrieften Rechte bereits durch die Betreibergesellschaft genutzt werden.

Dennoch beharrt Amtsdirektor Ehrke auf seiner Sicht, dass ein Städtebaulicher Vertrag ohne Zustimmung der Stadtverordneten nicht rechtswirksam sei.

Die im Vertrag vereinbarten Sicherheiten für den Abriss der Windräder sind dem Vernehmen nach um ca. 70% zu niedrig. Ein Windrad von 150 mtr Höhe erfordert etwa 11 Schwertransporte zu seinem Transport.

Ist es möglich, dass private Einzel-Interessen die Entscheidungen des Gemeinderates Porep und des Stadtverordnetenversammlung Putlitz beeinflusst haben?

Die restriktive Informationspolitik des Amtsdirektors wird erst dann verständlich, wenn sich der Blick auf seinen Wohnort, das Dorf Porep richtet.

Porep ist nur 500 mtr von dem Windpark entfernt und ist neben Neu Redlin am stärksten von den Beeinträchtigungen durch die Windräder betroffen. Hier wurde im damals noch eigenständigen Gemeinderat Porep bereits 1998 über Windkraftanlagen diskutiert.

Schaut man alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen Porep der vier Jahre vor der Gemeindegebietsreform (Ende 2001) durch, und betrachtet die Beschlüsse bzgl. beantragter Windkraftanlagen, so wird ein sehr differenziertes Meinungsbild deutlich.

So wurde dem Bau von insgesamt 20 Windkraftanlagen zugestimmt, während der Bau weiterer 19 Anlagen abgelehnt wurde.

Von den heute geplanten Anlagenstandorten wurden nur 6 Standorte durch den Gemeinderat genehmigt. 10 der nun geplanten Standorte wurden dem Gemeinderat gar nicht zur Zustimmung vorgelegt.

Von 59 Windkraftanlagen wurde - anders als Umweltstaatssekretär Schmitz-Jersch vermutet - im Gemeinderat an keiner Stelle gesprochen.

Um so verwunderlicher ist, dass der Bürgermeister der Stadt Putlitz Bernd Dannemann am 9.9.03 die Windparkfrage mit den Worten zusammenfasste,
" dass die Stadtverordnetenversammlung eigentlich verpflichtet sei, dem Beschluss zuzustimmen, da es Porep so wollte und die Ausgleichsmaßnahmen den Wünschen des Ortsteiles entsprechen."

Daraufhin wurde mit 14 Ja, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen beschlossen:

"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Errichtung von 16 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet der Gemarkung Porep zu."

Die zweite Hälfte des geplanten Windparks liegt mit 15 Anlagen im Gemeindegebiet Marienfließ (Stadt Meyenburg).

Auch im Amt Meyenburg will man keine Einsicht in den städtebaulichen Vertrag mit der Betreibergesellschaft gewähren.
Es ginge um den Schutz der Vertragspartnerin, heisst es hier.

Will der Ort Porep den Windpark wirklich? fragte sich die Bürgerinitiative und sammelte alleine in Porep 28 Unterschriften von Bürgern, die den Windpark gar nicht wollten.

Sucht man weiter, so stößt man auf den Ortsbürgermeister Fred Peters:

  • Fred Peters ist gemäß den Antragsunterlagen der Betreibergesellschaft vom Januar 2004 Besitzer von 2 Windkraftstandorten (Anlage Nr 20 und 23) und darf auf eine Pachtzahlung für die verwendeten Flächen von bis zu 15.000.- € je Windrad hoffen.

  • Fred Peters ist einer von zwei Geschäftsführern und einer von 18 Gesellschaftern der Agrar Farm Porep GmbH. Die Agrarfarm hat weitere zwei Windräder (Anlage Nr 28 u. 32) auf ihren Eigentumsflächen und stellt ihr Gelände zur Nutzung durch die Betreibergesellschaft zur Verfügung


  • Fred Peters ist seit dem 17.1.03 Vorsitzender des "Bürgerverein Porep", der am 15.3.2001 gegründet wurde, um Ausgleichsgelder für einen zukünftigen Windpark an der Großgemeinde der Stadt Putlitz vorbei in den Ort Porep zu kanalisieren. Im Januar 2003 hatte der Verein 12 Mitglieder, von denen 5 den Namen Peters und zwei den Namen Ehrke tragen.

    Trotz schriftlichem Antrag eines Vereinsmitgliedes an den Vorsitzenden Fred Peters, wird keine Einsicht in Protokolle und Kassenbuch des Bürgervereins gewährt
    .


  • Fred Peters war schon in 1998 Mitglied des Gemeinderates und gehört auch heute zu den Stadtverordneten der Stadt Putlitz. In dieser Eigenschaft hat er bereits in der Gemeinde Porep über Windkraftanlagen auf Flächen abgestimmt, die heute seine Eigentumsflächen sind (Z Bsp. Beschluß 98-110).

    Doch auch in der Stadtverordnetenversammlung beriet und stimmte Fred Peters mit, als am 9.9.03 (s.o) zugunsten des Windparks abgestimmt wurde.
    Es stellt sich die Frage, ob Fred Peters gemäß § 28 Gemeindeordnung befangen war.
  • In Porep wirft man Fred Peters vor, die Bedeutung und die Dimension des geplanten Windparks heruntergespielt zu haben.


  • Oder man stößt auf den Amtsdirektor des Amtes Putlitz Berge Gerd Ehrke, der ist

  • ebenfalls Einwohner von Porep


  • Kassenwart im Bürgerverein Porep, der Ausgleichsgelder von der Betreibergesellschaft bekommt


  • mutmaßlicher Verantwortlicher für den Städtebaulichen Vertrag, der Im Oktober 2003 zwischen der Stadt Putlitz und der Windkraft Putlitz Nord GmbH & Co KG ohne Votum der Stadtverordnetenversammlung geschlossen wurde.


  • führendes Mitglied im Schützenverein Porep, der sein Vereinshaus nicht für die Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative am 10.5.04, wohl aber für die Veranstaltung der Betreibergesellschaft WKN AG am 13.5.04 zur Verfügung stellte.

    Herr Ehrke begrüßte die Betreibergesellschaft sehr herzlich und wies darauf hin, dass diese Veranstaltung auf seine Initiative zurückginge.

    Kurioserweise wurde erst jetzt über das geplante Bauwerk informiert, als bereits 30% der Wegeflächen im Baugelände fertiggestellt, und alle Einspruchsfristen verstrichen waren.


  • Ein Antrag auf Akteneinsicht in den Städtebaulichen Vertrag im Amt Putlitz Berge wurde durch Amtsdirektor Ehrke ohne Begründung abgelehnt. Die angeforderte schriftliche Begründung wurde nicht geliefert.




    So stellt sich denn doch die Frage, wer in Porep eigentlich den Windpark will, wer den Nutzen daraus zieht, und wer am Ende das Risiko trägt.

    Wer wird sich womöglich bald ein neues Auto kaufen, und wer wird sein Hausdach nicht mehr neu decken, weil sein Wohnhaus 500mtr neben dem größten Windpark Brandenburgs keinen Wert mehr hat?
  • Der Antrag auf Errichtung einer Baustraße von Krempendorf nach Stepenitz steht in diesen Tagen im Landkreis Prignitz zur Entscheidung an.

    Die Errichtung der Bau-Trasse ist wegen der vielen großen Lasten, die für die Errichtung eines solchen Windpark-Projektes erforderlich sind, von essentieller Bedeutung.

    Obwohl die Bürger der Gemeinde Marienfließ mit ihren 131 Unterschriften gegen den Bau der Bau-Trasse gestimmt haben, obwohl der Gemeinderat Marienfließ einen Beschluß gegen den Bauantrag getroffen hat, obwohl ein Naturschutzgebiet entlang der Stepenitz betroffen ist, obwohl betroffene Grundbesitzer nicht bereit sind, ihr Land für eine Bau-Trasse herzugeben, besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Landkreis das nicht gewährte Gemeindliche Einvernehmen ersetzen könnte.

    Damit würde der Landkreis eine Bahn brechen für den Bau weiterer Windparks bei Stepenitz und Jännersdorf.

    Ist dem Landkreis Prignitz womöglich nicht bewußt, dass der Windpark Porep Jännersdorf "auf weichem Grund" geplant wurde?

    Dass hier wenige Persönlichkeiten auf undurchsichtige Weise die Fäden gezogen haben?

    Und dass von dem größten Windpark Brandenburgs für die Region und die Stadt Putlitz ein erhebliches Risiko und ein großer Schaden zurückbleiben würde??

    Der Städtebauliche Vertrag, der auf der Tagesordnung der Putlitzer Stadtverordnetenversammlung vom 27.5.04 stand, erscheint veraltet, in vielen Teilen zu unbestimmt und mit unzumutbaren Risiken und Unsicherheiten für die Gemeinde behaftet.

    Die Gemeinde schafft mit dem Abschluss eines solchen Vertrages Bindungen, die sie gar nicht abschätzen kann und belastet künftige Generationen.

    Vor allem aber muss die Frage gestellt und beantwortet werden, ob sie sich das Risiko aufbürdet, einmal selbst für den Rückbau des größten brandenburgischen Windparks einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur einzustehen und wie sie gedenkt, abzusichern, dass dies nicht der Fall ist.

    Für jede Bautätigkeit des Investors muss eine ausreichend bemessene und rechtlich abgesicherte finanzielle Sicherheit gefordert werden.

    Die Stadtverordneten waren denn auch nicht bereit, über den Vertrag zu beschließen, und verwiesen ihn in die Ausschüsse.

    Ob das Vertragswerk der Stadt Putlitz vom Oktober rechtlich ebenso fragwürdig ist, und vor allem die Frage, wer den Vertrag ohne Wissen der Stadtverordneten für die Stadt Putlitz unterschrieben hat, das wird nun Landrat Hans Lange beantworten.


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    Immanuel Kant
    1724 - 1804

     
     
     
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    | 2003 |

    last update:
    02.04.2003 19:54