Raumentwicklungsprogramm M-V

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Einlassungen zum Abschnitt: 7.1 - Windenergieanlagen

Stellungnehmer Kapitel Inhalt Sachaufklärung und Abwägung
lfd.-Nr.: 97
Landesanglerverband M-V
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
aus Sicht unserer Belange ergeben sich keine grundlegenden Einwände oder Ergänzungen zum vorliegenden Entwurf.Dennoch möchten wir zu einigen Aussagen im Programm unsere Meinung darlegen.Wir sind der Auffassung,daß bei den gegebenen Begründungen zu einzelnen Punkten noch Ergänzungen notwendig sind.

Zu Punkt 7.1Windenergieanlagen(spez.Anlagen im Küstenmeer)
Bezüglich der Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten in der Ostsee
liegen keine Aussagen vor,welche Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt
sowohl für das Ökosystem Ostsee,für die Berufsfischerei auf der Ostsee und für
die Schifffahrt als auch für die an der Küste liegenden Siedlungen
und Feriengebiete zu erwarten sind.In der Begründung sollte etwas mehr
gesagt werden über die Notwendigkeit der Errichtung solcher Anlagen
im Küstenmeer wie auch über die Gefahren und Beeinträchtigungen für die
Betroffenen vom Bau solcher Anlagen.Die Windenergieanlagen auf dem
Meer werden z.Zt.mit Höhen von 130m bis 150m geplant.Die Auswirkungen der
Anlagen auf das Ökosystem Ostsee,auf die Schifffahrt,die Fischerei und den
Tourismus in den küstennahen Siedlungsgebieten sind u.E.noch nicht
ausreichend erfaßt.
Windenergieanlagen sind privilegierte Anlagen - auch im Küstenmeer. Nur durch die Festlegung mariner Eignungsgebiete für Windenergieanlagen kann deren Errichtung räumlich gesteuert werden, d.h. außerhalb der Eignungsgebiete ist die Errichtung ausgeschlossen. Innerhalb der marinen Eignungsgebiete ist jedoch im konkreten Vorhabenfall die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich. In diesem Verfahren werden dann detailliertere Prüfungen vorgenommen.
lfd.-Nr.: 317
Gemeinde Dranske
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Des Weiteren legt die Gemeinde Dranske entschieden Widerspruch gegen die Ausweisung eines marinen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen in 15 km Entfernung von der Küste Wittows und eines der bedeutendsten Ausflugsziele Deutschlands, des KAP Arkona ein.
Die Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften haben vor allem unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ihre zukünftigen Gemeindeentwicklungen und die Sicherung bereits bestehender territorialer Existenzen zu beachten. Die Ostsee ist als einer der größten unverbauten Naturräume Europas einzustufen. Die Sichtweiten auf dem Meer werden zurzeit lediglich von natürlichen Erscheinungen eingeschränkt (Nebel, Wolken etc.). Unsere Region der Halbinsel Wittow lebt fast ausschließlich vom Tourismus und ist besonders vom Tourismus geprägt (Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsraum laut Regionalem Raumordnungsprogramm Vorpommern). Verständlicherweise zieht es aufgrund der fast vollständigen Inselausbildung Wittows die uns besuchenden Touristen besonders auch an die Außenküsten - z.B. beim Baden, bei Spaziergängen, dem Besuch historischer Stätten, wie des Fischerdörfchens Vitt, des Seebades Juliusruh, des berühmten KAP Arkona oder auch des urwüchsigen Nordstrandes, der an den Ufern gelegenen Campingplätze usw. Der Campingplatz der Gemeinde Dranske (Campingplatz Nonnevitz) liegt direkt an der Nordküste mit einem zurzeit herrlichen Blick auf
die noch unverbaute Ostsee. An das Kap Arkona fahren jährlich viele Tausende Tagesausflügler (im Jahre 2003 waren es ca. 800.000), nicht nur um die historische Slawenburg zu besuchen, sondern auch um von der erhöhten Kreideküste, den
Leuchttürmen und dem Peilturm aus den Blick auf die Weiten der Ostsee und bei klarer Sicht sogar auf die ca. 60 km entfernte Insel Moen zu genießen.
Mit den bislang durch das BSH in den Beteiligungsverfahren zu den geplanten Offshore-Anlagen auf der Ostsee eingereichten Unterlagen konnten die bereits in den Beteiligungsverfahren vielfach geäußerten Bedenken besonders hinsichtlich der
Sichtauswirkungen, der Beeinträchtigung des zurzeit ungestörten Blickes auf das Meer nicht ausgeräumt werden. Da der Eignungsraum in einer Entfernung von 15 km zum Ufer und zum Kap Arkona errichtet werden soll, ist davon auszugehen, dass selbst bei mittleren Sichtverhältnissen der Windpark von den erhöhten Ufern der Halbinsel Wittow und selbst vom Strand aus an vielen Tagen im Jahr deutlich sichtbar sein wird.
Die Bedenken der Gemeinde sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 318
Gemeinde Dranske
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
In den bereits vorgelegten Visualisierungen, Beschreibungen und Bewertungen des Landschaftsbildes wird dargestellt, dass von Arkona aus eine regelrechte Riegelwirkung erreicht werden wird. Besonders in den Tourismusmonaten Mai bis September herrschen auf Rügen sehr oft gute bis sehr gute Sichtverhältnisse vor, und somit ist logisch zu schließen, dass besonders in den Monaten, in denen die Insel vom Tourismus lebt, die Offshore-Anlagen am Horizont deutlich sichtbar sein werden.
In der Dunkelheit werden die Anlagen mit einer Flugbefeuerung bestückt. Auch hier ist eine visuelle Beeinträchtigung nachts zu erwarten.
Es kann ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass Beeinträchtigungen hinsichtlich der Küstenfischerei zu erwarten sind. In dieser Region leben und arbeiten einheimische, ortsansässige, kleingewerbliche Küstenfischer, die möglicherweise in ihren Fanggründen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben. Des Weiteren leben die Region Wittow und die gesamte Insel Rügen auch vom Ausflugstourismus auf das Wasser (Bootscharter, Fahrten in See etc). Die Großinvestition auf dem Bug in der Gemeinde Dranske geht einher mit dem Ausbau des Hafens für 400 Liegeplätze. Die Bootstouristen schwärmen zurzeit von einem der schönsten Segelreviere Europas. Dieses Potenzial für den Tourismus darf nicht gefährdet werden. Ein Beeinträchtigung dieses Segelreviers und die damit ebenfalls verbundene Gefährdung für den individuellen und gewerblichen Schiffsverkehr darf nicht zugelassen werden. Es wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass befürchtet wird, dass mögliche Schiffskollisionen mit Umweltauswirkungen auf die Strände (z.B. Öl/Schiffs- oder Anlagenteile) nicht auszuschließen sind und zu vermuten ist, dass die Gemeinden hier im Rahmen ihrer territorialen Hoheitspflicht finanziell geschädigt werden könnten (Aufräumarbeiten etc.). Dies muss unbedingt verhindert werden! Es ist im Katastrophenfall nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern auch ein schwerer Imageschaden für die gesamte Region zu erwarten.
Die Bedenken der Gemeinde sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 604
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Wegen der erheblichen Zielkonflikte mit den im RROP Vorpommern festgeschriebenen Le-benskomplexen beantragen wird die Löschung des Eignungsgebietes Offshore-Windpark-Forschungsplattform Baltic I vor Darßer Ort. Das betrifft insbesondere:

- Besucherrückgang im Tourismusschwerpunktraum Ostseebad Prerow
- starke Störwirkung in der einmaligen unverbauten Natur und Landschaft durch Spar-gelwirkung hoher Vertikalstrukturen
- zunehmende Gefährdung der Schiffssicherheit in dem FFH-Gebiet Darßer Ort-Kadetrinne
- unvertretbare Mortationsraten insbesondere nachtziehender bedrohter Vogelarten durch WKA, Rotation und Disco-Effekt der Beleuchtung im europäisch bedeutsamen Rast-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiet und des gesamten nordeuropäischen und tlw. sibirischen Vogelzuges mit Verstoß gegen die EU-Vogelschutz-Richtlinie
- Störungne der einzigartigen Küstendynamik im Nationalpark-Bereich
- Zerstörung der Laich- und Fischgründe der Benthos-Flachsandbankbereiche Prerow-bank und Plantagenetgrund sowie bedrohter Meeressäuger und bedrohter wandern-der Fischarten nach Rote Liste der EU
- fehlende Rückbaupflichten der risikobehafteten Industrieanlage Offshore bei man-gelndem Katastrophenschutz zu Wasser und fehlendem aus der Luft insbesondere bei allen Schlechtwettersituationen, wie Orkan, Sturmflutereignissen, Nebel und Dun-kelheit sowie Eisgang bis 80 cm.

Wir unterstützen die Stellungnahme der Gemeinde Ostseebad Prerow zum REP M-V vom 13.05.04 in allen Punkten.
Wir fordern ein ergebnisoffenes Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht und objektive Risikoanalyse auch für die Forschungsplattform unter Einhal-tung der Wasserrahmen-Richtlinie der EU, die auch für das Küstenmeer gilt.
Unsere natürlichen Lebensgrundlagen, Naturschutz und Landschaftserhalt, Tourismus ein-schließlich maritimer Tourismus, Sicherung der Erholung in unverbauter Natur und Land-schaft gilt es auf Grundlage bestehender Landes-, Bundes-, europäischer und weitergehen-der internationaler Schutzrechte, Gesetze, Vereinbarungen, Konventionen und Richtlinien zu erhalten.
Die Sicherstellung einer rentablen, preiswerten Energieversorgung ist in der Koalitionsver-einbarung der Landesregierung festgeschrieben. Diese ist mit hoch subventionierten WEA auch im Offshorebereich nicht rentabel leistbar. Konventioneller Strom kostet nur 3,5 ct/kWh mit externen Kosten für CO2-Emission. Wegen der hohen Einspeisevergütungen von
9,1 ct/kWh über 12 Jahre für Offshore zahlen wir heute bereits 20 ct/kWh.
Die geforderte Eliminierung des Eignungsgebietes "Baltic I" gemäß den dargelegten Gründen ist nicht gerechtfertigt. Die aufgeführten Bedenken werden in einem Raumordnungsverfahren und in einem Genehmigungsverfahren standortkonkret geprüft. Erst danach wird endgültig über eine Realisierung entschieden. Die Kostenrechnung für die Strompreisermittlung ist so nicht richtig dargestellt. Bei den 3,5 Cent/kWh für konventionellen Strom handelt es sich um reine Erzeugungskosten. Im Preis für eine kWh, der an das Energieversorgungsunternehmen zu zahlen ist, sind weitere Kostenbestandteile enthalten. Allerdings sind Kosten für Offshore-Windenergieanlagen nicht der Grund für die jetzt schon hohen Stromkosten, wie in der Stellungnahme behauptet wird.
lfd.-Nr.: 653
Gemeinde Breege
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Des Weiteren legt die Gemeinde Breege entschieden Widerspruch gegen die Ausweisung eines marinen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen in 15 km Entfernung von der Küste Wittows und eines der bedeutendsten Ausflugsziele Deutschlands, des KAP Arkona ein.
Die Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften haben als ihre betroffenen Belange vor allem unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ihre zukünftigen Gemeindeentwicklungen und die Sicherung bereits bestehender territorialer Existenzen zu beachten. Die Ostsee ist als einer der größten unverbauten Naturräume Europas einzustufen. Die Sichtweiten auf dem Meer werden zurzeit lediglich von natürlichen Erscheinungen eingeschränkt (Nebel, Wolken etc.) Unsere Region der Halbinsel Wittow lebt fast ausschließlich vom Tourismus und ist besonders vom Tourismus geprägt (Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsraum Regionalem Raumordnungsprogramm Vorpommern). Verständlicherweise zieht es aufgrund der fast vollständigen Inselausbildung Wittows die uns besuchenden Touristen besonders auch an die Außenküsten z.B. beim Baden, bei Spaziergängen, dem Besuch historischer Stätten, z. B. des Badeortes Seebad Juliusruh, des Fischerdörfchens Vitt, des berühmten KAP Arkona oder auch des urwüchsigen Nordstrandes oder des schönen Sandstrandes „Schaabe“, der an den Ufern gelegenen Campingplätze usw. An das Kap Arkona fahren jährlich viele Tausende Tagesausflügler (im Jahre 2003 waren es ca. 800.000) nicht nur um die historische Slawenburg zu besuchen, sondern auch um von der erhöhten Kreideküste, den Leuchttürmen und dem Peilturm aus den Blick auf die Weiten der Ostsee und bei klarer Sicht sogar auf die ca. 60 km entfernte Insel Moen zu genießen.
Mit den bislang durch das BSH in den Beteiligungsverfahren zu den geplanten Offshore-Anlagen auf der Ostsee eingereichten Unterlagen konnten die bereits in den Beteiligungsverfahren vielfach geäußerten Bedenken besonders hinsichtlich der
Sichtauswirkungen, der Beeinträchtigung des zurzeit ungestörten Blickes auf das Meer nicht ausgeräumt werden. Da der Eignungsraum in einer Entfernung von 15 km zum Ufer und zum Kap Arkona errichtet werden soll, ist davon auszugehen, dass selbst bei mittleren Sichtverhältnissen der Windpark von den erhöhten Ufern der Halbinsel Wittow und selbst vom Strand aus an vielen Tagen im Jahr sichtbar sein wird.
In den bereits vorgelegten Visualisierungen, Beschreibungen und Bewertungen des Landschaftsbildes wird dargestellt, dass von Arkona aus eine regelrechte Riegelwirkung erreicht werden wird. Besonders in den Tourismusmonaten Mai bis September herrschen auf Rügen sehr oft gute bis sehr gute Sichtverhältnisse vor und somit ist logisch zu schließen, dass besonders in den Monaten, in denen die Insel vom Tourismus lebt, die Offshore-Anlagen am Horizont deutlich sichtbar sein werden.
In der Dunkelheit werden die Anlagen mit einer Flugbefeuerung bestückt. Auch hier ist eine visuelle Beeinträchtigung nachts möglich.
Es kann ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass Beeinträchtigungen hinsichtlich der Küstenfischerei zu erwarten sind. In dieser Region leben und arbeiten einheimische, ortsansässige kleingewerbliche Küstenfischer, die möglicherweise in ihren Fanggründen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben. Des Weiteren leben die Region Wittow und die gesamte Insel Rügen auch vom Ausflugstourismus auf das Wasser (Bootscharter, Fahrten in See etc). Die Gemeinde Breege hat einen gut ausgebauten, sehr gut besuchten kleinen Boddenhafen, der demnächst kapazitätsmäßig erweitert werden soll, da zurzeit der Bedarf an ruhigen Liegeplätzen in schöner Natur sehr hoch ist. Alle Bootstouristen schwärmen von einem der schönsten Segelreviere Europas. Dieses Potenzial für den Tourismus darf nicht gefährdet werden. Ein Beeinträchtigung dieses Segelreviers und die damit ebenfalls verbundene Gefährdung für den individuellen und gewerblichen Schiffsverkehr darf nicht zugelassen werden. Es wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass befürchtet wird, dass mögliche Schiffskollisionen mit Umweltauswirkungen auf die Strände (z.B. Öl/Schiffs- oder Anlagenteile) nicht auszuschließen sind und zu vermuten ist, dass die Gemeinden hier im Rahmen ihrer territorialen Hoheitspflicht finanziell geschädigt werden könnten (Aufräumarbeiten etc.) Dies muss unbedingt verhindert werden. Es ist im Katastrophenfall nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern auch ein schwerer Imageschaden für die gesamte Region zu erwarten.
Die Bedenken der Gemeinde sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 741
Landkreis Rügen
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Die marinen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen nördlich des Darß und nördlich der Insel Rügen werden abgelehnt.

Die Steuerung von Windkraftanlagen auf dem Meer war im Landesraumordnungspro-gramm von 1993 noch kein Thema. Für die 12 sm-Zone, in der das REP Ziele festlegen kann, finden sich Regelungen im Kapitel 7 “Raumordnung im Küstenmeer“ und in der Plan-zeichnung. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass neben dem bereits bekannten Stand-ort Baltik 21 nördlich des Darß und westlich von Hiddensee ein ausgedehntes marines Eig-nungsgebiet nördlich von Wittow geplant wird. Hiervon war in bisherigen Planungen des Landes nie die Rede. Alle Argumente gegen Offshore-Windkraft in der Ausschließlichen Wirtschaftszone können auch hier angeführt werden. Die zum Thema Offshore-Windkraft gefassten Kreistagsbeschlüsse vom 21. März 2001 und vom 27. Sept. 2001, die sich grundsätzlich gegen die Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen aussprachen, sind rele-vant. Ebenso wird im Leitbild Rügen, von zahlreichen Verantwortlichen aus Gesellschaft und Wirtschaft erstellt und vom Kreistag Rügen am 10. Mai 2001 beschlossen, eindeutig festgehalten, dass Offshore-Windkraft vor Rügen nicht unterstützt wird.

Zu beachten ist weiterhin, dass sich auch der Tourismusverbandes Rügen gegen die Er-richtung von Offshore-Windkraftanlagen ausgesprochen hat. Letzterer befürchtet insbeson-dere mögliche Landschaftsbildbeeinträchtigungen und daraus resultierende wirtschaftliche Einbußen. Der Tourismus ist die Haupteinnahmequelle der Insel Rügen (etwa 40% der Bruttowertschöpfung und etwa 40% der Beschäftigten der Insel incl. vor- und nachgelagerte Bereiche). Auch das Nordufer Wittows und Hiddensee sind bedeutende touristische Zonen des Landkreises und Landschaftsbildbeeinträchtigungen lassen hier nicht minder schwere touristische Folgewirkungen befürchten als an der Ostküste. Eine von der Küste aus nach-zuvollziehende Veränderung des Landschaftsbildes würde nicht nur die Erholungsqualität erheblich mindern, sondern auch einen massiven Eingriff in einen der großräumigsten un-verbauten Naturräume in Europa bedeuten.

Es gibt bis heute keine konkreten Erfahrungen über Risikofolgen und Auswirkungen bzw. Wechselwirkungen mit anderen Nutzungsarten. Auch wenn erste Offshore-Windparks in der Ostsee küstennah (Beispiel Gedser/Dänemark) errichtet wurden, haben diese Wind-parks nie die jetzt beantragte Dimension, was Anzahl und Größe der Anlagen, und instal-lierte Leistung angeht, auch nur annähernd erreicht.
Die Bedenken des Landkreises sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 811
Landkreis Nordvorpommern
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Abweichend von der Zielformulierung unter (1) sollen „zu Erprobungszwecken befristet errich-tete Anlagen“ auch außerhalb der ausgewiesenen marinen Eignungsgebiete für Windenergiean-lagen zulässig sein. Die Tatbestandsmerkmale sind in der Begründung näher zu erläutern. Wäh-rend wegen der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse (vgl. Abs. 3 Satz 1 der Begrün-dung) in den ausgewiesenen Eignungsgebieten zur genauen Standortermittlung Raumordnungs-verfahren durchgeführt werden sollen, werden Probeanlagen nach der gewählten Formulierung scheinbar nicht als raumbedeutsam angesehen. Die vorliegende Formulierung ist nicht geeignet, eine Vielzahl bzw. Ansammlung von sogenannten „Probeanlagen“ außerhalb der Eignungsgebie-te zu verhindern.
Mithin sollte Plansatz (2) gestrichen werden, da nicht hinreichend nachvollziehbar ist, warum innerhalb von marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen Raumordnungsverfahren durchzuführen sind. Mit der Notwendigkeit der Durchführung von Raumordnungsverfahren im ausgewiesenen Eignungsgebiet wird die Ausweisung dieser Gebiete als Planungsleistung entwer-tet. In diesem Zusammenhang ist zu befürchten, dass eine Konzentrationswirkung in Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB tatsächlich nicht greift.

Das marine Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nördlich des Darß wird durch den Landkreis Nordvorpommern abgelehnt. Die Halbinsel Fischland – Darß – Zingst ist ein touristischer Schwerpunkt. Im Landkreis Nordvorpommern ist dieser Wirtschaftszweig von besonderer Be-deutung. Es werden negative Auswirkungen auf die Tourismusentwicklung befürchtet. Außer-dem sind in der AWZ bereits 4 Offshore – Windparks in Planung, die sich sämtlich vor den vor-pommerschen Küstenbereichen befinden. Es bleibt unklar, in welchem Maße diese aber auch andere Planungen hinsichtlich ihrer Wirkungen bei der Ausweisung der marinen Eignungsgebie-te berücksichtigt wurden. Welche sind die „vorgefundenen 28 räumlichen Nutzungsansprüche“, die der Ausweisung der Eignungsgebiete zugrunde gelegt worden sind (vgl. letzten Satz der Be-gründung)?
Anregung wird durch eine Ergänzung in der Begründung aufgegriffen.
lfd.-Nr.: 963
NPA Vorpommersche Boddenlandschaft
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Die bisherigen Aussagen der Landesregierung zu den Off-Shore Windenergieanlagen besagen, dass auf Landesfläche es nur einen Standort (nordöstlich des Darß) geben wird. Auf der Karte zum REP M-V ist nun nördlich Rügen ein vergleichsweise deutlich größeres marines Eignungsgebiet für WEA ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund sollte die geplan-te Anlage „Baltic I“ nordöstlich des Darßes in dieses größere Gebiet verlegt werden. Der Standort für Baltic I erfüllt vorrangig den Zweck von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und ist deshalb sehr kleinräumig ausgewiesen. In wieweit das Eignungsgebiet nördlich Rügens tasächlich für eine Windenergienutzung in Frage kommt, wird u.a. von den Untersuchungsergebnissen von Baltic I abhängig sein. Eine Verlagerung des Standortes Baltic I wäre nicht sachgerecht, weil der gegenwärtig geplante Standort für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt prädestiniert ist.
lfd.-Nr.: 998
Gemeinde Altenkirchen
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Des Weiteren legt die Gemeinde Altenkirchen entschieden Widerspruch gegen die Ausweisung eines marinen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen in 15 km Entfernung von der Küste Wittows und eines der bedeutendsten Ausflugsziele Deutschlands, des KAP Arkona ein.
Die Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften haben als ihre betroffenen Belange vor allem unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ihre zukünftigen Gemeindeentwicklungen und die Sicherung bereits bestehender territorialer Existenzen zu beachten. Die Ostsee ist als einer der größten unverbauten Naturräume Europas einzustufen. Die Sichtweiten auf dem Meer werden zurzeit lediglich von natürlichen Erscheinungen eingeschränkt (Nebel, Wolken etc.) Unsere Region der Halbinsel Wittow lebt fast ausschließlich vom Tourismus und ist besonders vom Tourismus geprägt (Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsraum Regionalem Raumordnungsprogramm Vorpommern). 4 von den 5 amtsangehörigen Gemeinden tragen Prädikate wie „Erholungsort“ oder „Seebad“. Verständlicherweise zieht es aufgrund der fast vollständigen Inselausbildung Wittows die uns besuchenden Touristen besonders auch an die Außenküsten z.B. beim Baden, bei Spaziergängen, dem Besuch historischer Stätten, z. B. des Fischerdörfchens Vitt, des Seebades Juliusruh, des berühmten KAP Arkona oder auch des urwüchsigen Nordstrandes, der Campingplätze usw. Der Campingplatz der Gemeinde Altenkirchen in Drewoldke liegt direkt an der Küste mit einem zurzeit herrlichen Blick auf die noch unverbaute Ostsee. An das Kap Arkona fahren jährlich viele Tausende Tagesausflügler (im Jahre 2003 waren es ca. 800.000) nicht nur um die historische Slawenburg zu besuchen, sondern auch um von der erhöhten Kreideküste, den Leuchttürmen und dem Peilturm aus den Blick auf die Weiten der Ostsee und bei klarer Sicht sogar auf die ca. 60 km entfernte Insel Moen zu genießen.
Mit den bislang durch das BSH in den Beteiligungsverfahren zu den geplanten Offshore-Anlagen auf der Ostsee eingereichten Unterlagen konnten die bereits in den Beteiligungsverfahren vielfach geäußerten Bedenken besonders hinsichtlich der Sichtauswirkungen, der Beeinträchtigung des zurzeit ungestörten Blickes auf das Meer nicht ausgeräumt werden. Da der Eignungsraum in einer Entfernung von 15 km zum Ufer und zum Kap Arkona liegt, ist davon auszugehen, dass selbst bei mittleren Sichtverhältnissen der Windpark von den erhöhten Ufern der Halbinsel Wittow und selbst vom Strand aus an vielen Tagen im Jahr sichtbar sein wird.
In den bereits in den konkreten Planungsverfahren vorgelegten Visualisierungen, Beschreibungen und Bewertungen des Landschaftsbildes wird dargestellt, dass von Arkona aus eine regelrechte Riegelwirkung erreicht werden wird. Besonders in den Tourismusmonaten Mai bis September herrschen auf Rügen sehr oft gute bis sehr gute Sichtverhältnisse vor und somit ist logisch zu schließen, dass besonders in den Monaten, in denen die Insel vom Tourismus lebt, die Offshore-Anlagen am Horizont deutlich sichtbar sein werden. In der Dunkelheit werden die Anlagen mit einer Flugbefeuerung bestückt. Auch hier ist eine visuelle Beeinträchtigung nachts möglich.
Ein Folgeschaden für den Tourismus in dieser Region ist darum nicht auszuschließen.
Es sei hier erwähnt, dass die Gemeinde Altenkirchen seit Jahren darum bemüht ist, in der eigenen Gemeinde die Erweiterung eines bestehenden Windparks zu realisieren, da bei Onshore-Anlagen zumindest auch nicht unerhebliche Steuereinnahmen den Gemeinden zugute kommen, was bei Offshore-Anlagen nicht der Fall ist. Diese Bemühungen waren leider aufgrund eines fehlenden Eignungsraumes nicht von Erfolg gekrönt. Es ist darum unverständlich, warum an Land, wo bereits Windkraftanlagen stehen, keine Eignungsräume ausgewiesen werden können, während auf der unverbauten Ostsee Eignungsräume ermöglicht werden.
Es kann in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass Beeinträchtigungen hinsichtlich der Küstenfischerei zu erwarten sind. In dieser Region leben und arbeiten einheimische, ortsansässige kleingewerbliche Küstenfischer, die möglicherweise in ihren Fanggründen mit Einbußen zu rechnen haben.
Die Region Wittow und die gesamte Insel Rügen leben auch vom Ausflugstourismus auf das Wasser (Bootscharter, Fahrten in See etc). Die Bootstouristen schwärmen zurzeit von einem der schönsten Segelreviere Europas. Dieses Potenzial für den Tourismus darf nicht gefährdet werden.
Die Gemeinde Altenkirchen als Gemeinde mit mehreren großen Strandabschnitten im Gemeindebereich möchte zum Abschluss noch eindringlich darauf aufmerksam machen, dass befürchtet wird, dass bei möglichen Schiffskollisionen mit Umweltauswirkungen auf die Strände (z.B. Öl/Schiffs- oder Anlagenteile) zu vermuten ist, dass die Gemeinde hier im Rahmen ihrer territorialen Hoheitspflicht finanziell geschädigt werden könnte (Aufräumarbeiten etc.) Dies muss unbedingt verhindert werden. Es ist im Katastrophenfall nicht nur ein finanzieller Schaden für die Gemeinde, sondern auch ein schwerer Imageschaden für die gesamte Region zu erwarten.
Die Bedenken der Gemeinde sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 999
Gemeinde Putgarten
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Die Gemeinde Putgarten legt entschieden Widerspruch gegen die Ausweisung eines marinen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen in 15 km Entfernung von der Küste Wittows und eines der bedeutendsten Ausflugsziele Deutschlands, des KAP Arkona ein.
Die Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften haben als ihre betroffenen Belange vor allem unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ihre zukünftigen Gemeindeentwicklungen und die Sicherung bereits bestehender territorialer Existenzen zu beachten. Die Ostsee ist als einer der größten unverbauten Naturräume Europas einzustufen. Die Sichtweiten auf dem Meer werden zurzeit lediglich von natürlichen Erscheinungen eingeschränkt (Nebel, Wolken etc.) Unsere Region der Halbinsel Wittow lebt fast ausschließlich vom Tourismus und ist besonders vom Tourismus geprägt (Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsraum Regionalem Raumordnungsprogramm Vorpommern). Verständlicherweise zieht es aufgrund der fast vollständigen Inselausbildung Wittows die uns besuchenden Touristen besonders auch an die Außenküsten z.B. beim Baden, bei Spaziergängen, dem Besuch historischer Stätten, z. B. des Fischerdörfchens Vitt, des Seebades Juliusruh, des berühmten KAP Arkona oder auch des urwüchsigen Nordstrandes, der Campingplätze usw. Der Campingplatz der Gemeinde Dranske (Campingplatz Nonnevitz) liegt direkt an der Nordküste mit einem zurzeit herrlichen Blick auf die noch unverbaute Ostsee, das gleiche gilt für den Badestrand Fernlüttkevitz in der Gemeinde Putgarten, der von Einheimischen und Urlaubern sehr geschätzt wird und hoch frequentiert ist. An das Kap Arkona fahren jährlich viele Tausende Tagesausflügler (im Jahre 2003 waren es ca. 800.000) nicht nur um die historische Slawenburg zu besuchen, sondern auch um von der erhöhten Kreideküste, den Leuchttürmen und dem Peilturm aus den Blick auf die Weiten der Ostsee und bei klarer Sicht sogar auf die ca. 60 km entfernte Insel Moen zu genießen.


Mit den bislang durch das BSH in den Beteiligungsverfahren zu den geplanten Offshore-Anlagen auf der Ostsee eingereichten Unterlagen konnten die bereits in den Beteiligungsverfahren vielfach geäußerten Bedenken besonders hinsichtlich der Sichtauswirkungen, der Beeinträchtigung des zurzeit ungestörten Blickes auf das Meer nicht ausgeräumt werden. Da der Eignungsraum in einer Entfernung von 15 km zum Ufer und zum Kap Arkona errichtet werden soll, ist davon auszugehen, dass selbst bei mittleren Sichtverhältnissen der Windpark von den erhöhten Ufern der Halbinsel Wittow und selbst vom Strand aus an vielen Tagen im Jahr sichtbar sein wird.
In den bereits vorgelegten Visualisierungen, Beschreibungen und Bewertungen des
Landschaftsbildes wird dargestellt, dass von Arkona aus eine regelrechte Riegelwirkung erreicht werden wird. Besonders in den Tourismusmonaten Mai bis September herrschen auf Rügen sehr oft gute bis sehr gute Sichtverhältnisse vor und somit ist logisch zu schließen, dass besonders in den Monaten, in denen die Insel vom Tourismus lebt, die Offshore-Anlagen am Horizont deutlich sichtbar sein werden.
In der Dunkelheit werden die Anlagen mit einer Flugbefeuerung bestückt. Auch hier ist eine visuelle Beeinträchtigung nachts zu erwarten.
Ein Folgeschaden für den Tourismus in dieser Region ist darum aufgrund dieser Planung nicht auszuschließen.
Es kann ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass Beeinträchtigungen hinsichtlich der Küstenfischerei durch die Windparks auf der Ostsee zu erwarten sind. In dieser Region leben und arbeiten einheimische, ortsansässige kleingewerbliche Küstenfischer, die möglicherweise in ihren Fanggründen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben. Des Weiteren leben die Region Wittow und die gesamte Insel Rügen auch vom Ausflugstourismus auf das Wasser (Bootscharter, Fahrten in See etc). Die Großinvestition auf dem Bug in der Gemeinde Dranske geht einher mit dem Ausbau des Hafens für 400 Liegeplätze, auch in der Gemeinde Wiek sind weitere 100 Liegeplätze geschaffen worden. Im Hafen Vitt werden durch Einheimische Fischer Ausflugsfahrten um das Kap Arkona angeboten, der Hafen Breege wird von Segeltouristen sehr geschätzt. Die Bootstouristen schwärmen zurzeit von einem der schönsten Segelreviere Europas. Dieses Potenzial für den Tourismus darf nicht gefährdet werden. Ein Beeinträchtigung dieses Segelreviers und die damit ebenfalls verbundene Gefährdung für den individuellen und gewerblichen Schiffsverkehr darf nicht zugelassen werden. Es wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass befürchtet wird, dass mögliche Schiffskollisionen mit Umweltauswirkungen auf die Strände (z.B. Öl/Schiffs- oder Anlagenteile) nicht auszuschließen sind und zu vermuten ist, dass die Gemeinden hier im Rahmen ihrer territorialen Hoheitspflicht finanziell geschädigt werden könnten (Aufräumarbeiten etc.) Dies muss unbedingt verhindert werden. Es ist im Katastrophenfall nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern auch ein schwerer Imageschaden für die gesamte Region zu erwarten.
Die Bedenken der Gemeinde sind bei einer Vorhabenrealisierung zu prüfen und zu berücksichtigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht einen generellen Ausschluss derartiger Vorhaben. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Küstenmeer soll die Raumordnung gewährleisten und eine konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen an nur wenigen Standorten sichern. Damit kann, ebenso wie landseitig bereits praktiziert wird, die Errichtung an ungewollter Stelle verhindert werden. Die Ausweisung von Eignungsgebieten bedeutet nicht zwangsläufig, dass hier auch Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Zulässigkeit ist im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
lfd.-Nr.: 1004
Amt Mönchgut-Granitz
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Alle amtsangehörigen Gemeinden lehnen die Errichtung von Offshore-Windparkanlagen in der Ostsee kategorisch ab. Hierzu überreiche ich Ihnen ebenfalls entsprechende Protokollauszüge, welche das Sicherheitsbedürfnis der Gemeinden dokumentieren. Windenergieanlagen sind auch im marinen Bereich privilegierte Anlagen. Nur über die Festlegung mariner Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ist eine räumliche Steuerung möglich. Bei Konkreten Vorhaben innerhalb der marinen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sind Raumordnungsverfahren erforderlich. Die Gemeinden können ihre Bedenken in die Verfahren zu den konkreten Vorhaben einbringen.
lfd.-Nr.: 1142
Regionaler Planungsverband Vorpommern
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Plansatz (1): WEA können auch als Probeanlage innerhalb von marinen WEG errichtet werden, insofern sollte das Ziel Probeanlagen mit einschließen. Satz 2 ist zu streichen.
Plansatz (2): Sollte gestrichen werden, da nicht erkennbar ist, warum ROV für WEA innerhalb von marinen WEG durchzuführen sind. Werden ROV für WEA in marinen Eignungsgebieten durchgeführt, wird die Ausweisung dieser Gebiete als Planungsleistung entwertet.
Die marinen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen nördlich des Darß und nördlich der Insel Rügen werden abgelehnt.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern lehnt die Errichtung von Offshore-Windparks wegen durch die Windparks entstehender Kollisionsgefahren für die Schifffahrt und nicht abschätzbarer Risiken für die Meeresumwelt ab.
Im Rahmen von Offshore-Planungen dem Regionalen Planungsverband Vorpommern vorgelegte umfangreiche Risikoanalysen verdeutlichen die Gefahren, die von einer Installation von Windparks in stark befahrenen Meeresgebieten ausgehen. Gleichwohl sind bisher die zu erwartenden Auswirkungen auf Menschen und Meeresumwelt im Falle von Kollisionen mit dem Austritt von beträchtlichen Mengen an Öl oder Chemikalien nicht ernsthaft untersucht worden. Bei einem möglichen Tankerunfall in der südlichen Ostsee ist nicht auszuschließen, dass ganze Populationen von Meeressäugern und Vögeln gefährdet werden und der Tourismus an der vorpommerschen Küste zum Erliegen kommt. Der bei einem Tankerunfall entstehende ökonomische und ökologische Schaden liegt wahrscheinlich weit über dem Nutzen eines Offshore-Windparks.
Die besondere ökologische Empfindlichkeit der Ostsee ist bisher nicht hinreichend untersucht und bewertet worden. Ein Tankerunglück von den Ausmaßen der Exxon Valdez, wie in den letzten Jahren immer wieder geschehen, würde die Ostsee als besonders gefährdetes Binnenmeer möglicherweise auf Jahrzehnte hin vergiften.
Die wirtschaftliche Strukturschwäche der Planungsregion Vorpommern verbietet es, den Tourismus als eine der tragenden wirtschaftlichen Säulen der Region zu gefährden. Der Eintritt eines Tankerunfalls würde bei Austrittsmengen von ca. 50.000 t Öl katastrophale Auswirkungen auf den Tourismus und die Fischerei der südlichen Ostsee haben.
Vor der vorpommerschen Küste werden mit den beiden Eignungsgebieten des LEP-Entwurfs und den Aktivitäten in der AWZ insgesamt 6 Planungen für Offshore-Windparks vorangetrieben. Mag das Risiko von Schiffskollisionen für einen einzelnen Windpark rechnerisch noch als akzeptabel bezeichnet werden, bedeutet die Errichtung einer mehr oder weniger geschlossenen Kette von Windparks vor der vorpommerschen Küste voraussichtlich mehr als einen nur linearen Anstieg des prognostizierbaren Kollisionsrisikos. Es wird deshalb eine komplexe Bewertung der im Seegebiet vor der vorpommerschen Küste für die Schifffahrt entstehenden Kollisionsgefahren durch die derzeit in Planung befindlichen Offshore Windparks gefordert.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern schließt sich der Auffassung des Deutschen Nautischen Vereins e.V. von 1868 darüber an, dass das Risiko einer Havarie auf See dynamisch ist und sowohl die angefertigten Risikoanalysen als auch die vorbereiteten Sicherheitskonzepte der Vielzahl von Einflussfaktoren auf das Havariegeschehen nicht gerecht werden. Es wird ebenso beanstandet, dass der zur Zeit festgelegte Abstand von 2 Seemeilen zwischen Schifffahrtsstraßen und Offshore-Windparks nicht ausreichend ist, um rechtzeitig eine Kollision zwischen einem havarierten Schiff und Windenergieanlagen zu verhindern (Arbeitspapier „Offshore-Windenergieparks“ des Deutschen Nautischen Vereins e.V. von 1868, Zusammenfassung Nr. 7 und Nr. 13.). Der Regionale Planungsverband Vorpommern hält es jedoch nicht für ausreichend, als Konsequenz dieser Feststellungen weitere aufwändige Prüfungen und Sicherheitskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen bzw. die Abstände zwischen Schifffahrtsstraßen und Windparks zu erweitern, sondern aus den Erwägungen der entstehenden Risiken die Zulassung der Anlagen zu versagen, weil sie offensichtlich mit der öffentlichen Sicherheit auf dem Meer nicht vereinbar sind.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern weist darauf hin, dass angesichts der durch die geplanten Windenergieanlagen entstehenden Kollisionsgefahren und Gefahren der Verschmutzung möglicherweise diese Planungen mit den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.12.2982 (BGBl. 1994 II S. 1798) nicht vereinbar sind. Dies betrifft insbesondere die Artikel 145 (Schutz der Meeresumwelt), 146 (Schutz des menschlichen Lebens), 147 (Vereinbarkeit der Tätigkeiten im Gebiet mit anderen Tätigkeiten in der Meeresumwelt), 192 (Allgemeine Verpflichtung), 194 vor allem Abs. 2, 3a, 3d und 5 (Maßnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt) und 235 (Verantwortlichkeit und Haftung) des Seerechtsübereinkommens.
Die Karte des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern (verkündet als Landesverordnung im GVOBl.M-V vom 21.10.1998) verzeichnet entlang der Küste vom Fischland über die Küstengebiete der Halbinsel Darß, der Insel Rügen und der Insel Usedom eine Vielzahl von Vorranggebieten und Vorsorgegebieten für Naturschutz und Landschaftspflege. Diese werden ergänzt durch Tourismusschwerpunkträume und Tourismusentwicklungsräume. Die ausgewiesenen Räume für Naturschutz und Tourismus werden ihre Raumfunktion nach einem größeren Schiffsunfall, bei dem größere Mengen gefährlicher oder giftiger Stoffe austreten, für längere Zeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht ausfüllen können.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern macht darauf aufmerksam, dass Offshore-Windenergieanlagen für Zugvögel ein erhöhtes Kollisionsrisiko verursachen, welches nachts noch zunimmt. Aus Gutachten zu dieser Thematik ist bekannt, dass aufgrund der Standorteigenschaften und der technischen Eigenschaften Offshore-Windparks vermutlich ein höheres Vogelschlagrisiko aufweisen als landseitige Anlagen. Wie hoch dies tatsächlich sein könnte, ist derzeit nicht genau bekannt. Unter populationsdynamischen Gesichtspunkten kann es möglicherweise hinnehmbar sein, wenn auf den Windpark treffende Zugvögel teilweise verunglücken. Unter Gesichtspunkten des Tierschutzes ist dies keinesfalls akzeptabel. Abgesehen von den Individuen, die bei einer Kollision sofort tot in das Meer stürzen, dürfte auch eine große Anzahl verletzt auf die Wasserfläche nieder gehen und erst nach längerer Zeit sterben.
Das Ausmaß des zu erwartenden Vogelschlages an WEA insbesondere für Zugvögel erhält weitere Brisanz durch eine weiträumige Abschirmung von Zugkorridoren zwischen Rügen-Bornholm bzw. Rügen-Mön bzw. Rügen-Skane mittels großflächiger Windparks. Ob bei einer Realisierung der geplanten Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Populationen der betroffenen Arten zu erwarten sind, muss vorab geklärt werden.
Die Eignungsgebiete für Offshore-Windenergieanlagen liegen in fischereilich intensiv genutzten Gebieten. Ein Verlust der Gebiete wird zu erheblichen Einbußen für die Küstenfischerei führen. Aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern werden die Belange der Küstenfischerei und die Erhaltung der Küstenfischerei als bedeutender eingeschätzt, als die Einrichtung der geplanten Windparks. Die Erhaltung des Gebietes für die Küstenfischerei entspricht dem raumordnerischen Ziel 6.1.3 (3) Regionales Raumordnungsprogramm Vorpommern: „Die naturräumlichen und infrastrukturellen Bedingungen der Fischerei sind zu erhalten. Bei Planungen und Maßnahmen an und in den inneren Küstengewässern, ... in den traditionellen Fanggebieten sind die Belange der Fischerei besonders zu berücksichtigen.“
Neben dem unmittelbaren Flächenentzug an Fanggebieten geht von in der südlichen Ostsee geplanten Offshore-Windparks eine erhebliche Gefährdung der Küstenfischerei überhaupt aus. Größere, durch die Kollision von Tankschiffen mit den Windenergieanlagen verursachte Ölkatastrophen in der Ostsee würden abhängig von ihrem Ausmaß zu erheblichen Schäden für die Küstenfischerei führen bzw. sie für längere Zeit vollkommen zum Erliegen bringen.
zu Programmsatz (1): Probeanlagen können nicht in marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen errichtet werden, da sie viel zu große Küstenentfernungen aufweisen. Um den erforderlichen Aufaben gerecht werden zu können, muss eine schnelle Erreichbarkeit gewährleistet sein. Zu Programmsatz (2): Kann nicht gestrichen werden, weil die Qualität der Eignungsgebiete hinsichtlich ihrer Eignung im LEP-Aufstellungsverfahren nur grob geprüft werden konnte. Ein Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit dringend angeraten. Das Raumordnungsverfahren ist insofern keine Abwertung sondern eine Aufwertung und Präzisierung der im LEP erfolgten Aussagen. Hier ist auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das Küstenmeer erstmals Gegenstand des LEP ist und die notwendigen Erkenntnisse für verbindliche Zielformulierungen als raumordnerische Endentscheidung nicht vollständig vorliegen. Die berechtigten Bedenken zu den ausgewiesenen marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen sind zwar nachvollziehbar, aber kein Grund sie zu eliminieren. Diese Bedenken sind Gegenstand der Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren.
lfd.-Nr.: 1324
Hansestadt Greifswald
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Pkt. 7.1 Raumordnung im Küstenmeer
Vor der Küste M - V gibt es umfangreiche Bestrebungen, auch außerhalb des Küstenmeeres Offshore-Windenergieanlagen zu errichten (z.B. 3 Anlagen östlich von Rügen). Da diese direkten Einfluss auf see- und landseitige Planungen/ Projekte haben, ist zumindestens auf derartige Vorhaben hinzuweisen.
Die in der AWZ (außerhalb des Küstenmeers) vorgesehenen Windparks befinden sich außerhalb der Zuständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns und somit auch außerhalb des Geltungsbereichs des LEP. Die Vorhaben sind hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit noch nicht weit genug fortgeschritten, um sie im LEP zu erwähnen. Die landseitigen Erfordernisse (Stromanlandung) sind im LEP berücksichtigt.
lfd.-Nr.: 1346
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
die Ausweisung für offshore-wkas geeignete Flächen lehne ich ab.
Bevor nicht wirklich unabhängige und ausführliche Gutachten über die Auswirkungen dieser Technologie erstellt sind und bekanntgegeben und diskutiert werden (nicht wie z.B. ein pseudowissenschaftliches Gutachten- Tourismus wie von Prof.
Behnkenstein erstellt), dürfen solche Industrieanlagen nicht errichtet werden.
Dazu sind Gefahren für Umwelt und Arbeitsplätze im Tourismus zu gross.
Die Darstellung von marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist erforderlich, um eine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung im Küstenmeer zu ermöglichen. Die Eignungsgebiete bedeuten jedoch nicht, dass dort zwangsläufig auch WEA zu errichten sind bzw. errichtet werden können. Im Rahmen von Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren sind die berechtigten Bedenken der Bürger konkret zu prüfen.
lfd.-Nr.: 1347
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
die Ausweisung für offshore-wkas geeignete Flächen lehne ich ab.
Bevor nicht wirklich unabhängige und ausführliche Gutachten über die Auswirkungen dieser Technologie erstellt sind und bekanntgegeben und diskutiert werden (nicht wie z.B. ein pseudowissenschaftliches Gutachten- Tourismus wie von Prof.
Behnkenstein erstellt), dürfen solche Industrieanlagen nicht errichtet werden.
Dazu sind Gefahren für Umwelt und Arbeitsplätze im Tourismus zu gross.
Wie in Kapitel 7.1 dargelegt, werden für Windenergieanlagen Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die Raum- und Umweltverträglichkeit des Projektes zu prüfen. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden auch o.g. Belange abgeprüft.
lfd.-Nr.: 1348
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch im Namen des CDU-Ortsverbandes Prerow/Wieck gegen den geplanten Bau der Offshore-Anlage Baltic 1.
Begründung: Viele Bürger haben in gutem Glauben an die Landesregierung Fördermittel aus verschiedenen Töpfen genutzt, um sich hier eine Existenz aufzubauen. Doch nur mit Fördermitteln ging es nicht. Deshalb ist auch die Kreditbelastung für viele nicht gering. Mit der geplanten Offshore-Anlage nehmen Sie allein durch den Anblick in Kauf, dass der sich entwickelnde Tourismus einbußen erfährt. Gerade der Tourismus ist der einzige Wirtschaftszweig, der sich in unserem Bundesland nennenswert entwickellt. Ihn und damit Existenzen für nur einige wenige (vermutlich auch kurzfristige) Arbeitsplätze zu opfern halten wir für eine verantwortungslose und durch Wortbruch gekennzeichnete Politik.
Horrorvisionen ruft allerdings der Gedanke einer Havarie bei uns hervor. Sie wissen wie wir, dass täglich Tanker vom Typ der ,,Prestige" die Kadettrinne passieren. Häufig kommt es zu Unfällen, die aber durch den weichen Untergrund selten zu größeren Auswirkungen führen. Nun wollen sie aber künstliche Riffe schaffen. Damit wird Katastrophen wie an der französischen Küste Tür und Tor geöffnet. Allerdings sind die Auswirkungen für Mensch und Natur um ein vielfaches größer. Wir haben keinen Atlantik. Wir haben nur die kleine sensible Ostsee, deren südlicher Teil dann für tausende Menschen keine Existenzgrundlage mehr bieten würde. Nicht einmal verkaufen könnten die Existenzgründer noch. Die Banken würden aber weiterhin die ,,Hand" aufhalten. Wollen Sie riskietren, dass für viele Menschen dann nur noch der Strick den Ausweg darstellt?
Und nicht zuletzt: Manch einer hat Ihren Bemühungen um eine erhaltenswerte Natur geglaubt. Jetzt wollen Sie vor den Toren des Nationalparkes, inmitten der Vogelzuglinien und entgegen der EU-Richtlinien eine Anlage errichten lassen, deren Auswirkungen auf die Natur noch nicht erforscht sind. Dem widersprechen nicht nur wir, sondern auch alle anderen verantwortungsbewußten Bürger hier.
Außerdem entbehrt es jeder Logik, mehrere Versuchsanlagen in der Ostsee zu installieren. Wir können uns des Eindruckes nicht erwehren, dass hier Tatsachen geschaffen werden sollen.
Die Darstellung von marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist erforderlich, um eine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung im Küstenmeer zu ermöglichen. Die Eignungsgebiete bedeuten jedoch nicht, dass dort zwangsläufig auch Windenergieanlagen zu errichten sind bzw. errichtet werden können. Im Rahmen von Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren sind die berechtigten Bedenken der Bürger konkret zu prüfen.
lfd.-Nr.: 1349
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch im Namen des CDU-Ortsverbandes Prerow/Wieck gegen den geplanten Bau der Offshore-Anlage Baltic 1.
Begründung: Viele Bürger haben in gutem Glauben an die Landesregierung Fördermittel aus verschiedenen Töpfen genutzt, um sich hier eine Existenz aufzubauen. Doch nur mit Fördermitteln ging es nicht. Deshalb ist auch die Kreditbelastung für viele nicht gering. Mit der geplanten Offshore-Anlage nehmen Sie allein durch den Anblick in Kauf, dass der sich entwickelnde Tourismus einbußen erfährt. Gerade der Tourismus ist der einzige Wirtschaftszweig, der sich in unserem Bundesland nennenswert entwickellt. Ihn und damit Existenzen für nur einige wenige (vermutlich auch kurzfristige) Arbeitsplätze zu opfern halten wir für eine verantwortungslose und durch Wortbruch gekennzeichnete Politik.
Horrorvisionen ruft allerdings der Gedanke einer Havarie bei uns hervor. Sie wissen wie wir, dass täglich Tanker vom Typ der ,,Prestige" die Kadettrinne passieren. Häufig kommt es zu Unfällen, die aber durch den weichen Untergrund selten zu größeren Auswirkungen führen. Nun wollen sie aber künstliche Riffe schaffen. Damit wird Katastrophen wie an der französischen Küste Tür und Tor geöffnet. Allerdings sind die Auswirkungen für Mensch und Natur um ein vielfaches größer. Wir haben keinen Atlantik. Wir haben nur die kleine sensible Ostsee, deren südlicher Teil dann für tausende Menschen keine Existenzgrundlage mehr bieten würde. Nicht einmal verkaufen könnten die Existenzgründer noch. Die Banken würden aber weiterhin die ,,Hand" aufhalten. Wollen Sie riskietren, dass für viele Menschen dann nur noch der Strick den Ausweg darstellt?
Und nicht zuletzt: Manch einer hat Ihren Bemühungen um eine erhaltenswerte Natur geglaubt. Jetzt wollen Sie vor den Toren des Nationalparkes, inmitten der Vogelzuglinien und entgegen der EU-Richtlinien eine Anlage errichten lassen, deren Auswirkungen auf die Natur noch nicht erforscht sind. Dem widersprechen nicht nur wir, sondern auch alle anderen verantwortungsbewußten Bürger hier.
Außerdem entbehrt es jeder Logik, mehrere Versuchsanlagen in der Ostsee zu installieren. Wir können uns des Eindruckes nicht erwehren, dass hier Tatsachen geschaffen werden sollen.
Wie in Kapitel 7.1 dargelegt, werden für Windenergieanlagen Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die Raum- und Umweltverträglichkeit des Projektes zu prüfen . Im Rahmen des Raumordnungsverfahren werden auch o.g. Belange abgeprüft.
lfd.-Nr.: 1358
Private
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
wer einmal am meer seinen stress allein durch das visuelle erlebnis der unbegrenzten weite des horizontes abgebaut hat, wird immer wieder das bedurfnis haben, dies zu tun. Was wunder, wenn die ostseebader bislang den grossen zulauf haben. das liegt nicht daran, dass die wurzige waldluft, die schonen urlaubsquartiere, die spassbader, die gast-freundlichen menschen oder die kulturellen angebote ihn hierher locken. alles das kann er in fast beliebiger art anderswo auch genie?en. nein, es ist das meer, der wirkliche magnet.
ein offshorepark als "high-tech-horizont-erlebnis", wieso ist das nicht fur alle menschen eine horrorvision ?
den meisten treuen ostseeurlaubern, zu denen ich mich auch zahle, wird dies eine zumutung sein, der sie sich nicht aussetzen werden. Was bedeutet dies fur eine region, die nur dank tourismus uberleben kann ?
politiker und ihre parteien, die dies planen und verantworten oder auch nur billigend in kauf nehmen, darf man nie wieder wahlen!
Die Darstellung von marinen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist erforderlich, um eine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung im Küstenmeer zu ermöglichen. Die Eignungsgebiete bedeuten jedoch nicht, dass dort zwangsläufig auch Windenergieanlagen zu errichten sind bzw. errichtet werden können. Im Rahmen von Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren sind die berechtigten Bedenken der Bürger konkret zu prüfen.
lfd.-Nr.: 1748
Kranich-Informationszentrum, Groß Mohrdorf
7 - Raumordnung im Küstenmeer
7.1 - Windenergieanlagen
zu 1.3. Windkraftanlagen im Offshorebereich
Untersuchungen über die Auswirkungen derartiger Anlagen auf die marine Umwelt im Küstenmeer der Ostsee gibt es bislang nicht, jedoch lassen sich Erfahrungen aus dem terrestrischen Bereich sowie mit anderen anthropogenen Eingriffen im Offshorebereich heranziehen. Folgende Gefährdungen müssen bei der Planung von Offshore-Anlagen u.a. berücksichtigt werden:
- Während der Bauphase und durch Wartungsarbeiten kommt es zu Beeinträchtigungen f&